Arzt mit Patient

Zahlt die Krankenkasse für eine Ernährungsberatung?

Die gute Nachricht ist: die Oviva Ernährungsberatung wird von >90% aller Krankenkassen gezahlt. Die Ernährung spielt bei vielen Erkrankungen eine wichtige Rolle. Bei Personen mit Risikofaktoren, wie z. B. Adipositas, Diabetes oder Bluthochdruck, lässt sich durch eine Ernährungsberatung der Krankheitszustand verbessern. Auch bei vielen chronischen Erkrankungen kann eine Ernährungsumstellung helfen.

Durch eine Ernährungsberatung lassen sich oft Folgekosten vermeiden. Deshalb kann es auch im Interesse der Krankenkasse sein, eine Ernährungsberatung zu bezahlen oder sich zumindest an den Kosten zu beteiligen. Prüfen Sie in wenigen Klicks, ob Ihre Krankenkasse die Ernährungsberatung übernimmt.

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Was kostet eine Ernährungsberatung normalerweise?

Die Kosten für eine Ernährungsberatung in Deutschland liegen überwiegend zwischen 70 und 100 Euro pro Sitzung. Bei Oviva ist die Ernährungsberatung für Sie häufig kostenlos, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und Sie bei einer unserer 40 Partner-Krankenkassen versichert sind. In diesem Fall übernimmt die Krankenkassen zu 100 % die Kosten.

Wie viele Beratungseinheiten notwendig sind, ist individuell und hängt von persönlichen Umständen und zugrunde liegenden Erkrankungen ab. In der Regel geht eine Ernährungsberatung über 4 bis 6 Monate und umfasst bis zu 5 Beratungseinheiten.

Je nach Diagnose können aber auch mehr Termine sinnvoll sein und die Krankenkasse unterstützt Patient*innen mit weiteren Beratungsangeboten (z.B. Gesundsheitskurse, spezielle Therapieangebote für Adipositas). Im Rahmen der Prävention gibt es außerdem in der Regel zwei Programme pro Jahr. 

Übersicht zu den Kosten einer Ernährungsberatung

KrankenkasseÜblicher Eigenanteil der Patient*innenIhr Eigenanteil bei Oviva
TKmin. 45 €Kostenlos
Barmermin. 75 €Kostenlos
DAKmin. 75 €Kostenlos

 

Ihre Vorteile der Ernährungsberatung auf einen Blick

Die kostenlose Ernährungsberatung von Oviva hilft Ihnen, ohne Verzicht Ihr Wohlfühlgewicht zu erreichen, sich mehr zu bewegen und Gewohnheiten zu entwickeln und beizubehalten, die Ihnen helfen, Ihre Ziele zu verwirklichen.

  • Beratung durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte
  • Begleitet durch innovative Technologie
  • Bequem von zu Hause aus und immer in Ihrer Nähe
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse

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Erfolgsgeschichten

- 12 kg

Henry P.

| Mit Oviva seit
Teilnehmende Oviva - 43 kg

Katja S.

| Mit Oviva seit
Anna A - 17 kg

Anna A.

| Mit Oviva seit

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?

Die Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen 80 – 100 % der Kosten. Die Kostenübernahme durch Krankenkassen ist gesetzlich geregelt. Nach § 43 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V übernimmt die Krankenkasse Leistungen, die helfen, Rehabilitationsziele zu erreichen und chronischen Krankheiten entgegenzuwirken.

In der Regel werden die Kosten bei Erkrankungen übernommen, die durch fehlerhafte Ernährung verursacht werden und durch ernährungsbezogene Maßnahmen verbessert werden können (§ 43 des GSB).

Zusätzlich bieten die meisten Krankenkassen zwei Präventionsprogramme/ Gesundheitskurse nach § 20 des SGB, welche Sie für Ernährungskurse einsetzen können. Diese Gesundheitskurse sind oft kürzer und weniger personalisiert, bieten jedoch eine tolle Möglichkeit schweren Krankheiten durch eine verbesserte Ernährung vorzubeugen.

Bei welchen Erkrankungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

  • Stoffwechselerkrankungen wie:
  • Übergewicht und Adipositas
  • Nierenerkrankungen wie:
    • Niereninsuffizienz
    • Ernährung bei Dialyse
    • Nierensteine
  • Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie:
    • Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitunverträglichkeit
    • Kreuzreaktionen, Ernussallergie
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie:
    • Hypertonie
    • Koronare Herzkrankheiten
  • Mangel und Fehlernährung wie:
    • Anorexia nervosa und Bulimie
    • Onkologische Patienten
    • COPD
    • Schwangerschaft und Stillzeit
    • Gedeihstörungen bei Kindern
    • Makonährstoffmangel
    • Mikronährstoffmangel
    • Nutritional Risk Score >3
    • Dysphagie
  • Verdauungserkrankungen:
    • Obstipation/ Diarrhoe
    • Reizdarm
    • CED
    • Leaky-Gut-Syndrome
    • Gallenwegserkrankungen
    • Pankreaserkrankungen
    • Reflux
    • Kurzdarm
    • Status nach Resektionen
    • Zöllakie
    • Bariatrische OP

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?

Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Verordnung vom Arzt. Liegt diese vor, übernehmen gesetzliche Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten. Wie viel genau, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse und je nach Ernährungsberater unterschiedlich. Manche Ernährungsberatungen, wie Oviva, stellen Ihnen diese Informationen auch vorab zur Verfügung, sodass Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse nachfragen müssen. Prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob Ihre Krankenkasse die Ernährungsberatung von Oviva übernimmt:

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Wie hoch ist die Kostenübernahme der Krankenversicherungen?

Die Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen 80 – 100 % der Kosten. Allerdings nur bis zum Maximalbetrag und eine gewisse Anzahl an Beratungseinheiten. Der Betrag, den die Krankenkasse maximal zahlt, sowie die Anzahl an Ernährungsberatungseinheiten ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Wie viel man als Patient*in zu bezahlen muss, hängt also auch von den Kosten und dem Anbieter der Ernährungsberatung ab. Bei Personen, die von Zuzahlungen befreit sind oder unter 18 Jahre alt sind, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Kosten. Allerdings auch hier nur bis zur Höchstgrenze. 

Um die Rechnung für Patient*innen zu erleichtern, bieten manche Ernährungsberatungen einen Kostenrechner an. Bei der kostenlosen Oviva Ernährungsberatung können Sie sich mit wenigen Klicks anmelden und prüfen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten komplett übernimmt. Oviva kümmert sich für Sie um die Kostenübernahme und das notwendige Rezept.

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Gibt es eine Ernährungsberatung auf Rezept?

Die Krankenkasse zahlt die Kosten für eine Ernährungsberatung (§ 43) und das spezielle Therapieangebot für Adipositas nur, wenn eine Notwendigkeit besteht. Die Ärzt*in entscheidet darüber, ob diese vorliegt. Wenn ein medizinisches Problem besteht, das durch eine Ernährungsberatung behoben werden kann, stellt er eine Verordnung oder ein Rezept aus.

Die Verordnung und ein Kostenvoranschlag sollten bei der Krankenkasse vor Beginn der Ernährungsberatung eingereicht werden. Für Gesundheitskurse zur Prävention (§ 20) wird kein Rezept benötigt – hiervon stehen Ihnen pro Jahr meist zwei Kurse zu. Oviva prüft für Sie kostenlos, ob Ihre Krankenkasse die Ernährungsberatung übernimmt. 

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Welche Bedingungen muss die Ernährungsberatung erfüllen?

Die Krankenkasse übernimmt nur Ernährungsberatungen, die von zertifizierten DiätassistentInnen, ÖkotrophologInnen oder ErnährungswissenschaftlerInnen durchgeführt werden.

Zertifizierungen der folgenden Organisationen werden von den Krankenkassen anerkannt:

  • DGE: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
  • VFED: Ernährungsfachkraft des Verbands für Ernährung und Diätetik e. V.
  • QUETHEB: Ernährungsfachkraft der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. 
  • VDOE: Ernährungsfachkraft des BerufsVerbands Oecotrophologie e. V.
  • VDD: Ernährungsfachkraft des Verbands der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V.

Erstatten auch private Krankenkassen eine Ernährungsberatung?

Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist nicht gesetzlich geregelt. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre private Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung übernimmt, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen oder Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Oviva Ernährungsberatung

  • Vollständige Kostenübernahme
  • Praktisches Foto-Ess-Tagebuch
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