Was zahlt die Krankenkasse bei Adipositas?
Unter welchen Voraussetzungen werden die Kosten für die Adipositas-Therapie von der Krankenkasse übernommen? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bedingungen für die Kostenübernahme zur Ernährungsberatung erfüllt sein müssen. Die Ernährungsberatung von Oviva wird bei Adipositas in fast allen Fällen von der Krankenkasse übernommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Adipositas-Therapie wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen.
- Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (abzüglich Franchise und Selbstbehalt) wird bei einer ärztlichen Verordnung möglich.
Was zahlt die Krankenkasse bei Adipositas?
Von Fettleibigkeit oder Adipositas sprechen Mediziner*innen, wenn sich viel Fettgewebe im Körper angesammelt hat. Adipositas kann schwerwiegende Folgen haben. So kann es zu Folgeerscheinungen, wie Diabetes mellitus, Gelenkbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen kommen. Eine Gewichtsabnahme ist in jedem Fall ratsam. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Adipositas-Therapie oder -Beratung von der Krankenkasse übernommen.
In der Schweiz sind laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) rund 42 Prozent der erwachsenen Bevölkerung übergewichtig, davon sind 11 Prozent adipös. Oftmals ist Adipositas für die Betroffenen selbst ein grosses Problem. Sie fühlen sich in ihrem Wohlbefinden und ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Es ist möglich, dass die Kosten für eine Adipositas-Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden. Welche Voraussetzung erfüllt sein muss, und wann man Hilfe bei Adipositas von der Krankenkasse bekommt, erfahren Sie hier.
Welche Adipositas-Therapien bezahlt die Krankenkasse?
Die Kosten für die Adipositas-Therapie werden von der Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Es muss erst einmal eine so genannte Fettleibigkeit vorliegen. Laut der Weltgesundheitsorganisation liegt eine Adipositas ab einem Bodymassindex (BMI) von 30 vor. Unterteilt wird die Ernährungs- und Stoffwechselkrankheit in mehrere Grade:
- Adipositas Grad 1: BMI 30 bis 34,9
- Adipositas Grad 2: BMI 35 bis 39,9
- Adipositas Grad 3: BMI 40 und darüber
Wenn Sie Ihren BMI nicht kennen, können Sie diesen schnell und einfach mit dem BMI Rechner ermitteln. Ab Adipositas Grad 1 werden die Kosten für die Ernährungsberatung von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt. So werden die Kosten für folgende Massnahmen ganz oder teilweise von den Krankenkassen getragen:
- Adipositas-Therapie, wie beispielsweise Oviva Ernährungsberatung
- Bewegungstherapie
- Verhaltenstherapie
Bei einer Adipositas ab Grad 1 kann die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung übernehmen, aber auch die Kosten für eine Operation tragen. Hier muss im Einzelfall geklärt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Erfolgsgeschichten mit Oviva
Katja S.
| Bei Oviva seitHenry P.
| Bei Oviva seitAnna A.
| Bei Oviva seitVoraussetzungen für die Kostenübernahme einer Adipositas-Therapie
Wer beim Abnehmen Hilfe von der Krankenkasse erwartet, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung für die Übernahme einer Adipositas-Behandlung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine Art Rezept, das Ärztinnen und Ärzte bei entsprechender Diagnose ausstellen können.
Diese ärztliche Verordnung wird in der Regel erst ab einem BMI von 30 ausgestellt. Liegt der BMI darunter, sind aber bereits Begleiterkrankungen aufgetreten, kann ärztliches Fachpersonal die Notwendigkeit einer Ernährungs-Therapie ebenfalls bescheinigen. Solche Begleiterkrankungen können beispielsweise eine Insulinresistenz, Diabetes mellitus, Bluthochdruck oder eine Fettleber sein.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Ernährungsberatung in Ihrem Fall übernimmt und fordern bei positiver Prüfung gerne auch eine ärztliche Verordnung bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder Ihrer ersten medizinischen Anlaufstelle an.
Ich habe mich viel zurückgezogen und verbrachte sehr viel Zeit vor dem Fernseher oder generell zu Hause. Mit Hilfe von Oviva lernte ich meine Ernährung so umzustellen, dass ich nicht das Gefühl hatte, eine Diät zu machen. Ich ernährte mich einfach bewusster und hörte auf meinen Körper. Ich habe mittlerweile fast 20 kg verloren. Ich ziehe mich nicht mehr zurück und gehe regelmässig spazieren, treffe mich wieder mit Freunden und bin zudem viel zufriedener geworden. Ich bekomme viele Komplimente zum Abnehm-Erfolg. Das spornt mich an, weiterzumachen.
Wie hoch ist die Krankenkassenunterstützung für eine Adipositas-Behandlung?
Von einer persönlichen Ernährungsberatung können viele Menschen profitieren. Insbesondere Menschen mit der Diagnose Adipositas können durch eine professionelle Ernährungsumstellung viel für ihr Wohlbefinden tun. Was viele nicht wissen, ist, dass eine Kostenübernahme für Ernährungsberatung möglich ist. Besteht die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie, so übernimmt die Krankenkasse bei Adipositas die Kosten (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).
Wichtig zu wissen:
Von den Krankenkassen werden – unter Bedienung einer ärztlichen Verordnung – nur Kosten für die Ernährungsberatung übernommen, wenn diese durch diplomierte Ernährungsberater*innen durchgeführt wird. Alle Oviva Ernährungsfachpersonen weisen einen Abschluss in Ernährung und Diätetik einer Fachhochschule oder höheren Fachschule und sind somit Krankenkassen anerkannt. Grösstenteils übernehmen Schweizer Krankenkassen 12 Beratungen pro Jahr. In Ausnahmefällen können zusätzliche ärztliche Verordnungen bewilligt werden.
Kosten und Leistungen
- Die anfallenden Kosten für die Oviva Ernährungsberatung können über Ihre Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).
- Grösstenteils übernehmen Schweizer Krankenkassen 12 Beratungen pro Jahr.
- In Ausnahmefällen können zusätzliche ärztliche Verordnungen bewilligt werden.
Ernährungsfachpersonen von Oviva unterstützen Sie gerne bei einer Ernährungsumstellung. Machen Sie gleich den Check, ob die Kosten für eine Ernährungsberatung in Ihrem Fall von der Krankenkasse gedeckt sind.
Geprüft durch: