
Zahlt die Krankenkasse für eine Ernährungsberatung?
Die Ernährung spielt bei vielen Erkrankungen eine wichtige Rolle. Ob bei Übergewicht oder Adipositas, Diabetes, Reizdarm oder Unverträglichkeiten: Eine Ernährungsberatung kann helfen, die Beschwerden zu mildern und den Krankheitszustand zu verbessern. So lassen sich oftmals Folgekosten vermeiden. Deshalb kann es auch im Interesse Ihrer Krankenkasse sein, die Kosten für eine Ernährungsberatung zu übernehmen. Gerne prüfen wir das für Sie.
Was kostet eine Ernährungsberatung?
Wie viele Sitzungen bei der Ernährungsberatung notwendig sind, ist individuell und hängt von persönlichen Umständen und zugrunde liegenden Erkrankungen ab. In der Regel geht eine Ernährungsberatung über 6 bis 12 Monate und umfasst bis zu 12 Beratungstermine. Je nach Diagnose können aber auch mehr Termine sinnvoll sein und die Krankenkasse unterstützt Patient*innen je nach Verlauf mit weiteren Beratungsterminen.
In Nachbarländern, wie etwa in Deutschland, übernehmen viele Krankenkassen auch Präventionskurse und digitale Programme (z. B. Apps), die in der Regel günstiger sind als individuelle Ernährungsberatungen.
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In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung?
In der Regel werden die Kosten bei Erkrankungen übernommen, auf welche die Ernährung einen Einfluss hat und bei denen ein Verlauf positiv beeinflusst und die Genesung unterstützt werden kann. Dazu zählen:
- Stoffwechselerkrankungen wie:
- Metabolisches Syndrom
- Gestörte Glukosetoleranz
- Diabetes (Typ 1 und Typ 2
- Schwangerschaftsdiabetes
- erhöhte Blutfettwerte
- Gicht
- Rheumatische Erkrankungen
- Cystische Fibrose
- Osteoporose
- Schilddrüsenerkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie:
- Bluthochdruck
- Koronare Herzkrankheiten
- Mangel und Fehlernährung wie:
- Anorexia nervosa und Bulimie
- Ernährung bei Krebserkrankungen
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Gedeihstörungen bei Kindern
- Makonährstoffmangel (z.B. Mangel an Eiweiss)
- Vitamin- und Mineralstoffmangel)
- Schluckstörungen
- Übergewicht und Adipositas
- Nierenerkrankungen wie:
- Niereninsuffizienz
- Ernährung bei Dialyse
- Nierensteine
- Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie:
- Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitunverträglichkeit
- Kreuzallergien
- Lebensmittelallergien, wie Erdnüsse, Milch usw., Erdnussallergie
- Verdauungserkrankungen:
- Verstopfung / Durchfall
- Reizdarm
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
- Leaky-Gut-Syndrome
- Gallenwegserkrankungen
- Pankreaserkrankungen
- Reflux
- Kurzdarm
- Status nach Resektionen
- Zöllakie
- Bariatrische Operationen

Gibt es eine Ernährungsberatung auf Rezept?
Die Krankenkasse zahlt die Kosten für eine Ernährungsberatung nur, wenn eine Notwendigkeit besteht. Der oder die Arzt/Ärztin entscheidet darüber, ob diese vorliegt. Wenn ein medizinisches Problem besteht, das durch eine Ernährungsberatung behoben werden kann, stellt er oder sie eine Verordnung aus.
Prüfen Sie hier, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Ernährungsberatung übernimmt.
Welche Bedingungen muss die Ernährungsberatung erfüllen?
Die Krankenkasse übernimmt nur Ernährungsberatungen, die von diplomierten Ernährungsberater*innen (BSc. oder HF) durchgeführt werden.
Woher weiss ich, ob die Krankenkasse in meinem Fall die Kosten übernimmt?
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist eine Verordnung vom Arzt oder der Ärztin. Liegt diese vor, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten (abzüglich Selbstbehalt und Franchise).
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Kosten und Leistungen von Oviva.
Fazit: Krankenkassen beteiligen sich bei Notwendigkeit
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ob diese vorliegt, entscheidet der Arzt oder die Ärztin und stellt darauf eine Verordnung zur Ernährungsberatung aus.