Arzt schaut auf sein Handy am Arbeitsplatz

Elektronische Patientenakte (ePA) – was Ärzte wissen sollten

Update Januar 2026

Überall dort, wo eine elektronische Gesundheitskarte in ein eHealth-Terminal gesteckt wird,  sollte sie seit 2025 zur Verfügung stehen: die elektronische Patientenakte (ePA). Der digitale Ordner bündelt alle Gesundheitsdaten eines Patienten, speichert sie lebenslang und macht sie Ärzten und anderen Erbringern von Gesundheitsleistungen unkompliziert zugänglich. Allerdings: Bei der technischen Umsetzung gab und gibt es Verzögerungen. 

Auch DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen) werden künftig Daten in die ePA einspeisen. So können sich zum Beispiel Hausärzte ein noch besseres Bild von der Gesundheit ihrer Patienten machen. Die Abnehm-App Oviva ist schon mit der ePA verknüpft.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) soll die Gesundheitsdaten von Patienten digital bündeln und unkompliziert Zugriff darauf gewähren. Zu den gespeicherten Daten können auch solche von digitalen Gesundheitsanwendungen wie Oviva gehören. Jede Einsicht und Bearbeitung durch Leistungserbringende bedarf jedoch der Einwilligung des Patienten.
  • Seit Februar 2025 gibt es für jeden Versicherten, der der Anlage nicht widersprochen hat (“Opt-Out”), eine von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte ePA. Seit Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die ePA zu nutzen und relevante Gesundheitsinformationen einzupflegen soweit ihnen das technisch möglich ist.
  • Zu den Vorteilen der ePA gehören schnellere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten, Verhinderung von Medikationsfehlern und Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität.

Wann wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht?

Pflicht ist die ePA für Patienten nicht – es kann jederzeit Widerspruch gegen Anlage bzw. Weiterführung der Akte eingelegt werden. Seit 2021 richteten die gesetzlichen Krankenkassen eine ePA auf Antrag ein (eine Möglichkeit dies nur von rund einem Prozent der Versicherten genutzt wurde). Seit Februar 2025 existiert für alle Versicherten, die nicht von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben, eine von den Krankenkassen bereitgestellte ePA.

Liegt eine ePA vor, sind Ärzte seit Oktober 2025 gesetzlich verpflichtet, mit dem Einverständnis ihrer Patienten alle von ihnen erhobenen und in elektronischer Form vorliegenden Informationen auch dort einzupflegen. Das betrifft aktuell Befundberichte, Bild- und Laborbefunde, Arztbriefe und eine Medikationsliste. 

Möglich ist das natürlich nur, wenn die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der ePA gegeben sind. Im September 2025 fehlte noch 20 Prozent der Arztpraxen das dafür nötige Modul in ihrem Praxisverwaltungssystem. Noch schwieriger gestaltet sich der Prozess in den Krankenhäusern: Mehr als die Hälfte aller Kliniken rechnete zum gleichen Zeitpunkt nicht damit, die ePA vor 2026 im gesamten Betrieb einsetzen zu können. 

Bislang werden Verzögerungen bei der Nutzung der ePA noch nicht geahndet, ab 2026 könnten den Nachzüglern aber Sanktionen drohen.

Vorteile der elektronischen Patientenakte für Ärzte und Patienten

Mit der ePA – sofern sie korrekt gepflegt wird und die Informationen von den Patienten auch freigegeben werden – dürfte im medizinischen Alltag einiges einfacher und effizienter laufen. 

  • Wichtige Gesundheitsdaten sind jederzeit schnell verfügbar – egal ob beim Hausarzt, beim Spezialisten, in der Apotheke, im Krankenhaus oder in der Notaufnahme.
  • Die digitale Medikationsliste umfasst alle ausgestellten E-Rezepte – das hilft, Medikationsfehler zu vermeiden. 
  • Arztbriefe, Krankenhaus-Entlassbriefe, Befundberichte, Labor- und Bildbefunde aller behandelnden Ärzte werden von Anfang an in der ePA vorliegen, ebenso Abrechnungsdaten der Krankenkassen.

Der verbesserte Informationsfluss und die durch die ePA geförderte Transparenz sollen den Aufwand für die Informationsbeschaffung verringern, Abläufe vereinfachen und die medizinische Versorgungsqualität steigern. 

Im weiteren Verlauf der Einführung soll die Funktionalität der ePA erweitert werden. Avisiert ist unter anderem, die Medikationsliste zu einem Medikationsplan mit Dosisinformationen und Einnahmehinweisen zu erweitern. Auch Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft und Impfpass sollen zukünftig elektronisch in der ePA geführt werden können.

Patienten räumt die ePA eine sehr aktive Rolle ein: Sie können die ePA nicht nur einsehen, sondern auch selbst befüllen. Und sie haben die komplette Hoheit über die dort gespeicherten Daten.

  • Patienten haben den vollständigen Überblick über ihre Gesundheitsdaten. 
  • Alle Informationen sind vor Verlust geschützt.
  • Patienten steuern, wer Zugriff auf ihre ePA hat. Auch dem Speichern von Informationen kann von Fall zu Fall widersprochen werden, und Inhalte können selektiv zugänglich gemacht, verborgen oder sogar gelöscht werden.
  • Patienten können ältere elektronisch vorliegende Dokumente bzw. digitalisierte Papierdokumente selbst in die Akte hochladen bzw. die Krankenkassen dazu auffordern.
Ärztin sitzt am Schreibtisch

Wie beeinflusst die ePA die Effizienz der Patientenversorgung?

Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Apothekenpersonal erhalten mit der ePA sofort einen umfassenden Überblick über die Behandlungsgeschichte ihrer Patienten. Fehlende Dokumente und Informationen gehören dann der Vergangenheit an. Bereits vorhandene Diagnosen, eingeleitete Behandlungen und der Medikationsplan der Patienten sind potentiell lückenlos verfügbar.

An diesen verbesserten Informationsfluss zwischen Hausärzten, Fachärzten und weiteren Leistungserbringern knüpfen sich besonders für chronisch kranke Patienten mit vielen Arztkontakten große Erwartungen: Die Diagnostik kann sich vereinfachen, ineffiziente Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Medikation kann optimiert und Therapieentscheidungen können im integrierten Behandlungsprozess besser informiert getroffen werden. Auch die Mitwirkung der Patienten wird sich durch bessere Informiertheit und verstärkte Einbindung potentiell verbessern.

Patienten können überdies der Weitergabe von Informationen aus von ihnen genutzten DiGAs an die ePA zustimmen. Daten der „Apps auf Rezept“ können die Momentaufnahme des Arztbesuchs durch Verlaufsdaten aus dem Alltag der Patienten komplettieren – zum Beispiel zum Körpergewicht, zur Ernährung oder Aktivität.

Technologische Umsetzung der ePA

Der in den Arztpraxen bereits vorhandene Konnektor zur Telematikinfrastruktur (TI) stellt die Schnittstelle zur ePA bereit. Um die ePA einsehen und befüllen zu können, muss das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) die entsprechende Funktionalität besitzen. Dafür ist ein Update des Systems erforderlich: Die Hersteller der verschiedenen Systeme müssen ihre Kunden mit dem Modul „ePA 3.0“ ausstatten. Das haben bis Ende 2025 noch nicht alle Hersteller geschafft. 

Besonders herausfordernd gestaltet sich die Umsetzung der ePA für die Krankenhäuser: Die dafür notwendigen Updates des Krankenhausinformationssystems (KIS) sind ein komplexer Prozess, der umfangreiche Anpassungen an die jeweilige IT-Landschaft der Kliniken erfordert. Auch beklagen die Software-Hersteller fehlende Testmöglichkeiten außerhalb des Klinikbetriebs. So wird ein erheblicher Teil der Kliniken die ePA erst 2026 nutzen können. Ein knappes Drittel gibt sogar an, voraussichtlich nicht vor dem zweiten Quartal 2026 dazu in der Lage zu sein.

… und wie funktioniert das für DiGAS?

Aber wie bekommen eigentlich DiGAs eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur? Dafür gibt es TI-As-A-Service (TIAAS) bzw. die neuere, noch leistungsfähigere Variante, TI-Gateway: Hier steht der eigentliche Konnektor zur Telematikinfrastruktur im Rechenzentrum. So können DiGAs direkt vom Smartphone ihrer Nutzer und Nutzerinnen Daten in die ePA schreiben. (Aktuell ist das übrigens eine Einbahnstraße: Lesen können DiGAs die ePA noch nicht. Mit dem weiteren Ausbau der ePA soll aber auch das möglich werden.)

Als eine der ersten DiGAs im deutschen Gesundheitswesen ist die Abnehm-App Oviva – eine Smartphone-App zur Unterstützung der multimodalen Basistherapie der Adipositas – bereits seit 2024 in die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens eingebunden. Künftig wird die App auf Rezept Daten ihrer Nutzenden unkompliziert und sicher in deren ePA übertragen können, sofern diese es wünschen.

Wie wird der Datenschutz in der ePA gehandhabt?

Die erste Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist Datensicherheit. Um die zu gewährleisten, liegen die Daten der ePA auf Servern in deutschen Rechenzentren und werden nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt im sicheren Netz der deutschen Telematikinfrastruktur kommuniziert. Als Schlüssel fungieren die elektronische Gesundheitskarte der Patienten bzw. der elektronische Heilberufsausweis des medizinischen Fachpersonals. Die Krankenkassen dürfen und können auf die Inhalte der ePA nicht zugreifen.

FAQ:

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