
Elektronische Patientenakte (ePA) – was Ärzte wissen sollten
Überall dort, wo eine elektronische Gesundheitskarte in ein eHealth-Terminal gesteckt wird, steht sie künftig zur Verfügung: die elektronische Patientenakte (ePA). Der digitale Ordner soll alle Gesundheitsdaten eines Patienten bündeln, lebenslang speichern und Ärzten und anderen Erbringern von Gesundheitsleistungen unkompliziert zugänglich machen.
Auch DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen) werden künftig Daten in die ePA einspeisen. So können sich zum Beispiel Hausärzte ein noch besseres Bild von der Gesundheit ihrer Patienten machen. Die Abnehm-App Oviva ist schon mit der ePA verknüpft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es Ärzten, alle wichtigen Gesundheitsdaten ihrer Patienten digital zu bündeln und unkompliziert auf diese zuzugreifen, inklusive der Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen wie Oviva.
- Ab 2025 wird die ePA automatisch für alle Versicherten (bis auf Widerspruch) lückenlos angelegt, wobei Ärzte verpflichtet sind, relevante Gesundheitsinformationen in die ePA einzupflegen.
- Zu den Vorteilen der ePA gehören schnellere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten, Verhinderung von Medikationsfehlern und Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität
Wann wird die elektronische Patientenakte (ePA) Pflicht?
Pflicht ist die ePA für Patienten nicht – es kann jederzeit Widerspruch gegen Anlage bzw. Weiterführung der Akte eingelegt werden. Liegt eine ePA vor, sind Ärzte aber gesetzlich verpflichtet, mit dem Einverständnis ihrer Patienten alle von ihnen erhobenen und in elektronischer Form vorliegenden Informationen auch dort einzupflegen. Das betrifft aktuell Befundberichte, Bild- und Laborbefunde, Arztbriefe und Medikation. In Zukunft soll sich die Funktionalität der Akte noch erweitern, und weitere Verpflichtungen dürften hinzukommen.
Seit 2021 richten die gesetzlichen Krankenkassen eine ePA auf Antrag ein. Diese Möglichkeit hat allerdings nur rund ein Prozent der Versicherten genutzt. Ab 2025 gibt es die sogenannte „ePA für alle“ – die Kassen legen die Akte nun automatisch für jeden Versicherten an, der nicht von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch gemacht hat. Der erste Praxistest des gigantischen Digitalisierungsprojekts startete am 15. Januar 2025 mit 300 teilnehmenden Einrichtungen in den Regionen Franken in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Verläuft die Pilotphase positiv, soll die ePA für alle im Laufe des Jahres bundesweit ausgerollt werden.
Vorteile der elektronischen Patientenakte für Ärzte und Patienten
Mit der ePA – sofern sie korrekt gepflegt wird und die Informationen von den Patienten auch freigegeben werden – dürfte im medizinischen Alltag einiges einfacher und effizienter laufen.
- Wichtige Gesundheitsdaten sind jederzeit schnell verfügbar – egal ob beim Hausarzt, beim Spezialisten, in der Apotheke, im Krankenhaus oder in der Notaufnahme.
- Die digitale Medikationsliste umfasst alle ausgestellten E-Rezepte – das hilft, Medikationsfehler zu vermeiden.
- Arztbriefe, Krankenhaus-Entlassbriefe, Befundberichte, Labor- und Bildbefunde aller behandelnden Ärzte werden von Anfang an in der ePA vorliegen, ebenso Abrechnungsdaten der Krankenkassen.
Der verbesserte Informationsfluss und die durch die ePA geförderte Transparenz sollen den Aufwand für die Informationsbeschaffung verringern, Abläufe vereinfachen und die medizinische Versorgungsqualität steigern.
Im weiteren Verlauf der Einführung soll die Funktionalität der ePA erweitert werden. Avisiert ist unter anderem, die Medikationsliste zu einem Medikationsplan mit Dosisinformationen und Einnahmehinweisen zu erweitern. Auch Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft, Zahnbonusheft und Impfpass sollen zukünftig elektronisch in der ePA geführt werden können.
Patienten räumt die ePA eine sehr aktive Rolle ein: Sie können die ePA nicht nur einsehen, sondern auch selbst mit befüllen. Und sie haben die komplette Hoheit über die dort gespeicherten Daten.
- Patienten haben den vollständigen Überblick über ihre Gesundheitsdaten.
- Alle Informationen sind vor Verlust geschützt.
- Patienten steuern, wer Zugriff auf ihre ePA hat. Auch dem Speichern von Informationen kann von Fall zu Fall widersprochen werden, und Inhalte können selektiv zugänglich gemacht, verborgen oder sogar gelöscht werden.
- Patienten können ältere elektronisch vorliegende Dokumente bzw. digitalisierte Papierdokumente selbst in die Akte hochladen bzw. die Krankenkassen dazu auffordern.

Wie beeinflusst die ePA die Effizienz der Patientenversorgung?
Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Apothekenpersonal erhalten mit der ePA sofort einen umfassenden Überblick über die Behandlungsgeschichte ihrer Patienten. Fehlende Dokumente und Informationen gehören dann der Vergangenheit an. Bereits vorhandene Diagnosen, eingeleitete Behandlungen und der Medikationsplan der Patienten sind potentiell lückenlos verfügbar.
An diesen verbesserten Informationsfluss zwischen Hausärzten, Fachärzten und weiteren Leistungserbringern knüpfen sich besonders für chronisch kranke Patienten mit vielen Arztkontakten große Erwartungen: Die Diagnostik kann sich vereinfachen, ineffiziente Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Medikation kann optimiert und Therapieentscheidungen können im integrierten Behandlungsprozess besser informiert getroffen werden. Auch die Mitwirkung der Patienten wird sich durch bessere Informiertheit und verstärkte Einbindung potentiell verbessern.
Patienten können überdies der Weitergabe von Informationen aus von ihnen genutzten DiGAs an die ePA zustimmen. Daten der „Apps auf Rezept“ können die Momentaufnahme des Arztbesuchs durch Verlaufsdaten aus dem Alltag der Patienten komplettieren – zum Beispiel zum Körpergewicht, zur Ernährung oder Aktivität.
Technologische Umsetzung der ePA
Der in den Arztpraxen bereits vorhandene Konnektor zur Telematikinfrastruktur (TI) stellt die Schnittstelle zur ePA bereit. Um die ePA einsehen und befüllen zu können, muss das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) die entsprechende Funktionalität besitzen. Dafür ist ein Update des Systems erforderlich. Die Hersteller der verschiedenen Systeme werden ihre Kunden im Laufe des Jahres 2025 mit dem Modul „ePA 3.0“ ausstatten.
… und wie funktioniert das für DiGAS?
Aber wie bekommen eigentlich DiGAs eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur? Dafür gibt es TI-As-A-Service (TIAAS) bzw. die neuere, noch leistungsfähigere Variante, TI-Gateway: Hier steht der eigentliche Konnektor zur Telematikinfrastruktur im Rechenzentrum. So können DiGAs direkt vom Smartphone ihrer Nutzer und Nutzerinnen Daten in die ePA schreiben. (Aktuell ist das übrigens eine Einbahnstraße: Lesen können DiGAs die ePA noch nicht. Mit dem weiteren Ausbau der ePA soll aber auch das möglich werden.)

Als eine der ersten DiGAs im deutschen Gesundheitswesen ist die Abnehm-App Oviva – eine Smartphone-App zur Unterstützung der multimodalen Basistherapie der Adipositas – bereits jetzt in die Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens eingebunden. Künftig wird die App auf Rezept Daten ihrer Nutzenden unkompliziert und sicher in deren ePA übertragen können, sofern diese es wünschen.
Wie wird der Datenschutz in der ePA gehandhabt?
Die erste Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist Datensicherheit. Um die zu gewährleisten, liegen die Daten der ePA auf Servern in deutschen Rechenzentren und werden nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt im sicheren Netz der deutschen Telematikinfrastruktur kommuniziert. Als Schlüssel fungieren die elektronische Gesundheitskarte der Patienten bzw. der elektronische Heilberufsausweis des medizinischen Fachpersonals. Die Krankenkassen dürfen und können auf die Inhalte der ePA nicht zugreifen.
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