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Digitale Gesundheitsanwen­dung (DiGA): Verordnungsprozess

Sind Sie noch zurückhaltend mit der Verordnung von DiGA? Lernen Sie in diesem Beitrag die Vorteile kennen. Gleichzeitig erhalten Sie Hinweise zum genauen Prozedere, um mit geringem Aufwand Ihrerseits praktikable Hilfen für Ihre Patient*innen anbieten zu können. DiGA sind sicher und nützlich, denn sie durchlaufen eine Zertifizierung, bevor sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dauerhaft zugelassen werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • DiGA finden in der medizinischen Versorgung zunehmend Verbreitung, etwa jeder dritte niedergelassene Arzt verschreibt inzwischen digitale Gesundheitsanwendungen.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen werden vom BfArM zertifiziert und entlasten den Praxisalltag, während sie Patient*innen engmaschig unterstützen.
  • Die Verordnung einer DiGA ist unkompliziert per Rezept und Ihr Praxisverwaltungssystem möglich.

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

DiGA sind Medizinprodukte, die, wie der Name schon sagt, auf digitalen Technologien basieren. Praktisch handelt es sich dabei um Apps für das Smartphone. Da diese Geräte heutzutage in nahezu jedem Haushalt sowie von jeder Altersgruppe genutzt werden, ist die Barriere für ihre Anwendung niedrig.

Digitale Gesundheitsanwendungen dienen dem eigenständigen Krankheitsmanagement, unter anderem zur Diagnostik und Therapie körperlicher und psychischer Erkrankungen, Verletzungen und Behinderungen.

Bei vielen Patienten sind DiGA beliebt, da sie zeitlich unabhängig und mobil genutzt werden können. Zudem werden die zertifizierten Anwendungen auf ihre Sicherheit geprüft. Alle DiGA gehören zu niedrigen Risikoklassen (I oder IIa) an. Die Kosten werden vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Aber nicht nur für Patient*innen haben DiGA Vorteile. Der Verordnungsprozess ist genauso einfach wie für Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel. Digitale Gesundheitsanwendungen haben keinen Einfluss auf Ihr Richtgrößenvolumen, denn sie sind budgetneutral.

Mit der Verordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung offerieren Sie Ihren Patient*innen Hilfe zur Selbsthilfe und stärken damit deren selbstwirksames Handeln in Bezug auf die eigene Gesundheit. Ihnen als Ärzt*in obliegt vordergründig die Erfolgskontrolle und gegebenenfalls die Weiterverordnung der App.

Die Verordnung von DiGA setzt freilich voraus, dass Sie selbst die Anwendungen kennen. Für jedes Fachgebiet kommen aber nur eine gewisse Anzahl an geeigneten Programmen in Betracht. Um nicht das ständig wachsende DiGA-Verzeichnis mühsam durchforsten zu müssen, stellt das BfArM eine komfortable Suchfunktion, beispielsweise nach Diagnose, zur Verfügung.

Wie läuft der DiGA-Verordnungsprozess ab?

Digitale Gesundheitsanwendungen lassen sich unkompliziert und damit zeitsparend über ein gewöhnliches Rezept verordnen. Im Allgemeinen läuft der DiGA-Verordnungsprozess folgendermaßen ab:

Schritt 1: Auswahl der geeigneten DiGA

In der Liste des BfArM finden Sie alle zertifizierten DiGA samt wichtigen Informationen dazu, wie der Pharmazentralnummer (PZN). Einige Anwendungen sind vorläufig gelistet, da ihr Nutzennachweis noch aussteht. Die Sicherheit und Funktionalität wurden aber bereits geprüft und bestätigt. Nutzen Sie gegebenenfalls die Suchfunktion, um die passende DiGA für Ihre/n Patient*in zu finden.

Schritt 2: Rezept ausstellen für DiGA

Die Verordnung erfolgt, wie auch für Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel, über ein gewöhnliches Rezept (Muster 16). Viele Praxisverwaltungssysteme kennen DiGA, manchmal gilt ein leicht abweichendes Procedere. Alternativ ist auch eine handschriftliche Verordnung möglich.

Im Verordnungsfeld wird zunächst „DiGA“ vermerkt, gefolgt vom Namen der Anwendung sowie der PZN. Letztere beinhaltet alle relevanten Informationen, sodass hier keine weiteren Angaben erforderlich sind. Ab 01.01.2025 soll die Verordnung von DiGA nur noch elektronisch erfolgen.

Schritt 3: Einreichung via Rezeptservice (alternativ bei der Krankenkasse)

Falls Sie die DiGA von Oviva verordnen, übergeben Sie dem/der Patient*in am Besten das Rezept in einer Rezept-Tasche, so dass der/die Patient*in das Rezept direkt bei Oviva einreicht unter: oviva.de/rezept
Oviva kümmert sich dann um den weiteren Einreichungsprozess für den/die Patient*in.

Alternativ kann die/der Patient*in das Rezept selbst bei der Krankenkasse einreichen. Das ist sowohl online als auch per Post oder persönlich möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für zertifizierte DiGA vollständig. Das trifft auch für viele private Krankenversicherungen zu.

Schritt 4: Freischaltcode erhalten und starten

Von der Krankenkasse erhalten die Patient*innen einen Freischaltcode, der alphanumerisch sowie als QR-Code zur Verfügung gestellt wird. Die DiGA selbst muss aus einem App-Store heruntergeladen werden. Dann kann der Code direkt in der App eingegeben beziehungsweise gescannt werden. Sobald die App freigeschaltet ist, kann sie verwendet werden.

Schritt 5: Weiterbehandlung

Die Nutzung der DiGA erfolgt eigenständig durch die Patient*innen. Der Anwendungszeitraum ist in der PZN verschlüsselt und im BfArM-Verzeichnis ersichtlich. Folgeverordnungen sind möglich.

Beispiel: Für Oviva Direkt beträgt der Anwendungszeitraum jeweils für 3 Monate. Da bei Adipositas Lebensstilinterventionen als langfristige Therapiemaßnahme für mindestens 6-12 Monate empfohlen werden, ist eine Folgeverordnung in der Regel sinnvoll.

Gesetzliche Grundlagen für die Verordnung von DiGA

Die rechtlichen Grundlagen der Verordnung von DiGA sind im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) festgehalten und durch die Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) konkretisiert. Danach müssen DiGA vom BfArM umfassend geprüft und zertifiziert werden, um von den Krankenkassen erstattet zu werden.

Im Rahmen der Zertifizierung wird auch der Nutzen der Anwendung bewertet. Dazu werden nach Möglichkeit randomisierte und kontrollierte Studien herangezogen. Daneben müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt sein. DiGA können vorläufig gelistet werden. Sie müssen dann ihren Nutzen innerhalb eines individuell vorgegebenen Zeitraumes nachweisen, um nicht aus der Liste entfernt zu werden.

Nach erfolgreicher Prüfung findet die Anwendung dauerhaften Eingang in das öffentliche DiGA-Verzeichnis, sodass sowohl Behandler*innen als auch Nutzer*innen relevante Informationen dort abrufen können. Dazu gehören unter anderem Indikationen und Kontraindikationen.

Eine Verordnung ist durch Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen möglich. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Medizinprodukte. Es muss eine Indikation gegeben sein und die Verordnung muss wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen.

Ein Vorteil von DiGA besteht in ihrer Budgetneutralität. Follow-up-Untersuchungen können teils, abhängig von der App, vergütet werden. Konkrete und aktuelle Informationen bezüglich einzelner DiGA erhalten Sie bei Ihrer kassenärztlichen Vereinigung.

Oviva Direkt wurde unter anderem auf der Basis ausgewerteter Daten von über 500.000 behandelten Patienten sowie der aktuell gültigen S3-Leitlinie Adipositas vom BfArM dauerhaft in die DiGA-Liste aufgenommen. Der Verordnungszeitraum beträgt jeweils 3 Monate mit der Möglichkeit, die Anwendung für jeweils weitere 3 Monate zu verordnen. Die Follow-up-Untersuchung kann einmalig über die GOP 01475 mit 7,35 € vergütet werden (Stand 19.01.2024).

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