Oviva: FAQs für Arztpraxen
Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten

Sehr gern kommen wir zu Ihnen in die Praxis, um das Konzept vorzustellen. Auch ein telefonischer Infotermin ist möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hier.
Unsere ErnährungsberaterInnen sind DiätassistentInnen, ÖkotrophologInnen und ErnährungswissenschaftlerInnen zertifiziert nach DGE, VDE, VDEOE, VFED, QUETHEB oder VDD. Alle ErnährungsberaterInnen sind bei Oviva fest angestellt und haben in der Regel mindestens 3 Jahre Beratungserfahrung.
Lesen Sie mehr hier: Vorteile und Ablauf
Lesen Sie mehr hier zu unseren Wirksamkeitsnachweisen und Publikationen.
Weltweit haben wir über 100.000 betreute PatientInnen. In Deutschland betreuen wir mehrere Tausend PatientInnen pro Jahr.
Ihre Patientin oder Ihr Patient benötigt eine Notwendigkeitsbescheinigung, damit die Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt. Eine Vorlage erhalten Sie hier:
Nein, die Ernährungsberatung belastet das ärztliche Heilmittelbudget nicht.
Sie finden hier eine Übersicht zu den möglichen Indikationen.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten. Der Eigenanteil für die PatientInnen ist abhängig von ihrer Krankenkasse und beträgt ca. 20 bis 80 Euro über die gesamte Dauer der Beratung. Oviva kümmert sich um die Kostenübernahme und die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkasse. Vor Beratungsstart hält Oviva nochmals Rücksprache mit den PatientInnen, damit diese Klarheit über ihren Kostenanteil haben.
Sie erhalten für jeden Patienten bzw. jede Patientin einen Abschlussbericht. Gern besprechen wir uns auch zwischendurch mit Ihnen, um eine bestmögliche Behandlung Ihrer PatientIn zu ermöglichen und z.B. Laborwerte auszutauschen.
Nein, Oviva bietet ausschließlich individuelle Einzelberatung an. Nur so können wir die Beratung auf die Bedürfnisse und jeweilige Situation der PatientInnen anpassen. Dadurch wollen wir bessere und nachhaltigere Ergebnisse für unsere PatientInnen erreichen.